Wussten Sie, dass IT-Sicherheitslücken nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch Ihre persönliche Haftung gefährden können? Leitungsorgane müssen sicherstellen, dass die notwendigen technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen getroffen werden und deren Umsetzung überwachen. Bei Nichteinhaltung können Geschäftsführer persönlich für Verstöße haftbar gemacht werden.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat aktuelle Richtlinien herausgegeben, die Sie kennen sollten. Bleiben Sie auf der sicheren Seite und schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor den schwerwiegenden Folgen von Cyberangriffen.